BFH - Beschluß vom 17.10.2001
III S 14/00
Normen:
FGO §§ 51 65 Abs. 2 § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 495

PKH; Erledigung der Hauptsache; Richterablehnung

BFH, Beschluß vom 17.10.2001 - Aktenzeichen III S 14/00

DRsp Nr. 2002/2278

PKH; Erledigung der Hauptsache; Richterablehnung

1. Erledigt sich das Klageverfahren in der Hauptsache nach Einlegung der Beschwerde, so entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für ein PKH-Gesuch nicht, wenn der Kl. vor dem erledigenden Ereignis einen formgerechten PKH-Antrag gestellt hat. 2. Der bloße Umstand, dass ein Richter verfahrensfehlerhaft eine Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens gesetzt hat, rechtfertigt nicht den Schluss auf eine unsachliche Einstellung des Richters gegenüber dem Kl.

Normenkette:

FGO §§ 51 65 Abs. 2 § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe: