BFH - Beschluss vom 26.01.2007
III S 34/06 (PKH)
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 711

PKH für beabsichtigte NZB

BFH, Beschluss vom 26.01.2007 - Aktenzeichen III S 34/06 (PKH)

DRsp Nr. 2007/4874

PKH für beabsichtigte NZB

Für ein beabsichtigtes Verfahren der NZB kann PKH nur bewilligt werden, wenn zumindest einer der in § 115 Abs. 2 FGO genannten Zulassungsgründe vorliegt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) bezog für ihren am ... März 1987 geborenen Sohn A und ihren am ... September 1990 geborenen Sohn B zunächst Kindergeld. Der Ehemann der Klägerin ist seit Mai 2003 Rentner und hat für die Kinder A und B einen Anspruch auf Kinderrenten nach den Schweizer Rechtsvorschriften. Die Beklagte (Familienkasse) hob mit Bescheid vom 27. September 2004 die Kindergeldfestsetzung für A und B ab Mai 2003 auf und forderte von der Klägerin das für die Zeit von Mai 2003 bis August 2004 ausbezahlte Kindergeld in Höhe von 4 928 EUR zurück.