BFH - Beschluß vom 08.03.1999
I S 2/98
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 § 142 ; ZPO § 114 § 116 Abs. 1 Nr. 2 § 117 ;

PKH für GmbH-Geschäftsführer; Steuerbescheide für die GmbH

BFH, Beschluß vom 08.03.1999 - Aktenzeichen I S 2/98

DRsp Nr. 2002/2486

PKH für GmbH-Geschäftsführer; Steuerbescheide für die GmbH

1. Der frühere Geschäftsführer einer inzwischen aufgelösten GmbH kann für eine Klage gegen Steuerbescheide, die die GmbH betreffen, keine PKH erhalten. Denn wenn das maßgebliche Gerichtsverfahren nicht ihn persönlich, sondern nur die GmbH betrifft, war und ist der frühere Geschäftsführer nicht Beteiligter jenes Verfahrens. 2. Das gilt auch dann, wenn für den früheren Geschäftsführer die Gefahr besteht, für Steuerschulden der GmbH haften zu müssen.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 § 142 ; ZPO § 114 § 116 Abs. 1 Nr. 2 § 117 ;