I. Die Antragstellerin ist eine GmbH. Die von ihr vor dem Finanzgericht (FG) erhobene Klage wegen der Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen für die Streitjahre 2001 bis 2003 wies dieses ab, ohne die Revision zuzulassen (FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 24. August 2006 5 K 1051/05). Zur Durchführung des beim beschließenden Senat unter dem Aktenzeichen I B 143/06 anhängigen Beschwerdeverfahrens wegen Nichtzulassung der Revision beantragt sie, ihr Prozesskostenhilfe (PKH) zu bewilligen und ihre bisherige Prozessbevollmächtigte beizuordnen.
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