I. Das Finanzgericht (FG) hat mit Urteil vom 5. April 2006 der Klage der Antragstellerin, Klägerin und Revisionsbeklagten (Antragstellerin) gegen die Rückforderung der zunächst gewährten Eigenheimzulage ab 1998 stattgegeben und die Revision nicht zugelassen. Auf die dagegen vom Antragsgegner, Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 30. August 2006 die Revision zugelassen.
Für das Beschwerdeverfahren und nunmehr unter dem Az. IX R 38/06 fortgesetzte Revisionsverfahren (vgl. § 116 Abs. 7 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) hat die Antragstellerin die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) durch Beiordnung eines Rechtsanwalts beantragt. Dazu reichte sie die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" mit Anlagen ein.
II. Der Antrag auf PKH hat Erfolg.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|