BFH - Beschluss vom 13.10.2005
VII S 13/04 (PKH)
Normen:
FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 628

PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

BFH, Beschluss vom 13.10.2005 - Aktenzeichen VII S 13/04 (PKH)

DRsp Nr. 2006/597

PKH: keine Erfolgsaussicht trotz Zulassung der Revision

Die hinreichende Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Revision als Voraussetzung für die Gewährung von PKH folgt nicht allein daraus, dass das FG die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen hat. Denn dieser Zulassungsgrund enthält keine Aussage darüber, ob das Rechtsmittel erfolgreich sein wird, sondern nur darüber, dass ein Interesse der Allgemeinheit an der Klärung einer bestimmten Rechtsfrage besteht.

Normenkette:

FGO § 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller, Kläger und Revisionskläger (Kläger) begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für die Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG), mit dem seine Klage gegen einen vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) erlassenen Steuerbescheid über Einfuhrabgaben abgewiesen worden ist.

Kurze Zeit vor dem ... 1999 verabredete der Kläger mit einem anderen Tatbeteiligten, eine Schmuggelfahrt mit zu organisieren, mit der eine größere Anzahl Zigaretten vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden sollte. Dabei sagte der Kläger zu, bei dem Abladen der Zigaretten zu helfen, wofür er 500 DM erhalten sollte.