BFH - Beschluß vom 29.07.1998
VII B 4/98
Normen:
FGO §§ 113 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 324

PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen Strafbefehls

BFH, Beschluß vom 29.07.1998 - Aktenzeichen VII B 4/98

DRsp Nr. 1999/674

PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen Strafbefehls

Macht ein Stpfl., der PKH beantragt, gegen strafgerichtliche Feststellungen keine substantiierten Einwendungen, so kann sich das FG die Feststellungen aus einem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl zu eigen machen und seine ablehnende PKH-Entscheidung auf dieser Grundlage treffen.

Normenkette:

FGO §§ 113 142 Abs. 1 ; ZPO § 114 ;

Gründe: