PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen Strafbefehls
BFH, Beschluß vom 29.07.1998 - Aktenzeichen VII B 4/98
DRsp Nr. 1999/674
PKH; Maßgeblichkeit der Feststellungen eines rechtskräftig gewordenen Strafbefehls
Macht ein Stpfl., der PKH beantragt, gegen strafgerichtliche Feststellungen keine substantiierten Einwendungen, so kann sich das FG die Feststellungen aus einem rechtskräftig gewordenen Strafbefehl zu eigen machen und seine ablehnende PKH-Entscheidung auf dieser Grundlage treffen.