Die Antragsteller beantragen mit dem beim Finanzgericht (FG) München am 19. Februar 1999 eingegangenen Schriftsatz ihrer Prozeßbevollmächtigten vom 18. Februar 1999 u.a. für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG die Gewährung von Prozeßkostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Steuerberaters. Das Beschwerdeverfahren ist nach der Zurückweisung der Beschwerde durch den am 4. Februar 1999 zur Post gegebenen Beschluß des Senats vom 14. Januar 1999 rechtskräftig abgeschlossen.
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