BFH - Beschluß vom 22.07.1999
VI S 4/98
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ; FGO § 142 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1635

PKH; NZB

BFH, Beschluß vom 22.07.1999 - Aktenzeichen VI S 4/98

DRsp Nr. 1999/8641

PKH; NZB

Legt ein nicht postulationsfähiger Stpfl. persönlich NZB ein, so kann PKH nur bewilligt werden, wenn innerhalb der maßgeblichen Rechtsmittelfrist nicht nur der PKH-Antrag gestellt wird, sondern auch die erforderliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gem. § 117 Abs. 2 und 4 ZPO unter Beifügung der entsprechenden Belege vorgelegt wird.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ; FGO § 142 ; ZPO § 114 ;

Gründe: