BFH, Beschluss vom 02.10.2002 - Aktenzeichen IX S 5/02 (PKH)
DRsp Nr. 2003/5566
PKH; NZB
1. Der Erfolgsaussicht der vom Ast. beabsichtigten NZB steht nicht entgegen, dass die Frist für deren Einlegung bereits abgelaufen ist. Insoweit kann gem. § 56 Abs. 1FGO unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt werden.2. Die beabsichtigte Rechtverfolgung (Einlegung einer NZB) ist nur erfolgversprechend, wenn die Zulassungsvoraussetzungen gem. § 115 Abs. 2FGO (grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rspr., Verfahrensmangel) vorliegen.