Der Antragsteller hat gegen das ihm am 14. August 1998 zugestellte Urteil des Finanzgerichts vom 23. Juli 1998 persönlich fristgerecht Revision eingelegt. Mit Schriftsatz vom 20. Dezember 1998 hat er unter Beifügung einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Prozeßkostenhilfe (PKH) für das Revisionsverfahren und Beiordnung eines Rechtsvertreters beantragt.
Der Antrag hat keinen Erfolg.
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