BFH - Beschluß vom 31.07.2000
V S 4/00
Normen:
FGO § 96 Abs. 1, § 115 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 186

PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

BFH, Beschluß vom 31.07.2000 - Aktenzeichen V S 4/00

DRsp Nr. 2000/9792

PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

1. Wird ein Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts gerügt, muss in der Beschwerdebegründung bezeichnet werden, welche weitere Aufklärung sich dem FG von Amts wegen hätte aufdrängen müssen, welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren und welche Beweis das FG zu welchem Beweisthema trotz gestellter Beweisanträge nicht erhoben hat. 2. Eine - fehlerhafte - Würdigung von Beweisergebnissen ist lediglich ein materiell-rechtlicher Mangel, der keine Zulassung zur Revision rechtfertigt.

Normenkette:

FGO § 96 Abs. 1, § 115 Abs. 3 S. 3;

Gründe: