BFH - Beschluß vom 14.06.1999
VII S 6/99
Normen:
FGO §§ 56 142 ; ZPO § 114 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1502

PKH; Wahrung der Klagefrist

BFH, Beschluß vom 14.06.1999 - Aktenzeichen VII S 6/99

DRsp Nr. 1999/8442

PKH; Wahrung der Klagefrist

Es bleibt dahingestellt, ob die Klagefrist unverschuldet versäumt wird, wenn ein Beteiligter von der Erhebung der Klage wegen des mit ihr möglicherweise verbundenen Prozesskostenrisikos bis zur Entscheidung über seinen PKH-Antrag absieht.

Normenkette:

FGO §§ 56 142 ; ZPO § 114 ;

Gründe: