BFH - Beschluss vom 28.09.2005
X S 15/05 (PKH)
Normen:
FGO § 56 § 155 ; ZPO § 114 § 117 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 2249
BFH/NV 2005, 2249

PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

BFH, Beschluss vom 28.09.2005 - Aktenzeichen X S 15/05 (PKH)

DRsp Nr. 2005/18369

PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Reicht ein Antragsteller die auf dem amtlich Vordruck abzugebende Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht innerhalb der Rechtsmittelfrist ein, so ist PKH zu versagen. Auch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt dann nicht in Betracht.

Normenkette:

FGO § 56 § 155 ; ZPO § 114 § 117 ;

Gründe:

I. Die Antragstellerin vertreibt seit 1991 verschiedene Produkte nach einem Verkaufs- und Sponsorenplan. Hierbei erzielte sie Verluste. Die Berücksichtigung der in den Streitjahren 1994 bis 1997 angefallenen Verluste lehnte der Beklagte (das Finanzamt --FA--) mit der Begründung ab, das von der Antragstellerin betriebene Gewerbe stelle eine Liebhaberei dar. Hiergegen wandte sich diese mit ihrer beim Finanzgericht (FG) erhobenen Klage.