I. Die Antragstellerin vertreibt seit 1991 verschiedene Produkte nach einem Verkaufs- und Sponsorenplan. Hierbei erzielte sie Verluste. Die Berücksichtigung der in den Streitjahren 1994 bis 1997 angefallenen Verluste lehnte der Beklagte (das Finanzamt --FA--) mit der Begründung ab, das von der Antragstellerin betriebene Gewerbe stelle eine Liebhaberei dar. Hiergegen wandte sich diese mit ihrer beim Finanzgericht (FG) erhobenen Klage.
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