FG München - Beschluss vom 11.03.2008
6 V 2927/07
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ;

Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen

FG München, Beschluss vom 11.03.2008 - Aktenzeichen 6 V 2927/07

DRsp Nr. 2008/13817

Pkw als gewillkürtes Betriebsvermögen

Für die Frage, ob ein Pkw gewillkürtes Betriebsvermögen ist, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob ein ordnungermäßes Fahrtenbuch vorliegt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Hauptsacheverfahren, ob bezüglich zweier Pkws gewillkürtes Betriebsvermögen vorliegt. Das FA macht geltend, die Antragsteller hätten eine betriebliche Nutzung von über 10 % nicht ausreichend belegt.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 23. Oktober 2006, die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.

Die Antragsteller beantragen,

die Vollziehung der Einkommensteuerbescheide für 2002 und 2003 jeweils vom 13. Juli 2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23. Oktober 2006 in folgender Höhe wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszusetzen:

Einkommensteuer

2002

2.040,00 EUR

Einkommensteuer

2003

5.204,00 EUR

Solidaritätszuschlag

2002

94,71 EUR

Solidaritätszuschlag

2003

254,43 EUR

Der Antragsgegner beantragt,

den Antrag abzulehnen.

Entscheidungsgründe:

II.

1) Der Antrag ist zum Teil unzulässig, im Übrigen unbegründet.