Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte berechtigt war, nach Durchführung einer Betriebsprüfung erstmalig einen Gewerbesteuermessbetrag 1991 für die Einkünfte des Klägers aus dem Planungsbüro festzusetzen.
Der Kläger erzielte im Streitjahr 1991 Einkünfte aus einem Planungsbüro (Konstruktiver Fenster- und Fassadenbau) und unterhielt bis 1990 zusätzlich eine Handelsvertretung für Fenster.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|