Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Geldzuwendung an den Kläger schenkungsteuerpflichtig ist und ob die der Besteuerung zugrunde gelegten Rechtsvorschriften verfassungsgemäß sind.
Der Kläger ist 199X als eingetragener Verein mit dem Namen "..........................................e.V." gegründet worden. Laut § 2 der Vereinssatzung bestimmt sich der Vereinszweck wie folgt:
1. Der Verein bezweckt, eine parteipolitisch ungebundene, ausschließlich sachbezogene und im Interesse der Bewohner...liegende kommunalpolitische Tätigkeit zu entfalten.
2. Der Verein nimmt an den Wahlen zum...teil. Er stellt hierfür eine eigene Kandidatenliste auf.
3. Der Verein hat unter Respektierung der Unabhängigkeit der...bestehenden örtlichen Wählergemeinschaften ferner folgende Aufgaben:
- Förderung der örtlichen Wählergemeinschaften und Werbung für deren Ziele,
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|