Unter dem Datum 11. Dezember 2001, einem Dienstag, erließ der Beklagte gegenüber dem Kläger Einspruchsbescheide betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer 1996 Die Bescheide wurden dem Prozessbevollmächtigten bekannt gegeben. Im Verfügungsteil der mit einfachem Brief zur Post aufgegebenen Einspruchsbescheide ist als Tag der Aufgabe zur Post durch den Sachbearbeiter der Rechtsbehelfsstelle der 11. Dezember 2001 vermerkt.
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