I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, erhob nach erfolglosem Einspruchsverfahren Klage zum Finanzgericht (FG) gegen den Umsatzsteuerjahresbescheid für 2004.
Das FG gab mit Urteil vom 16. Oktober 2012 der Klage zum überwiegenden Teil statt.
Hiergegen wendet sich der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) mit der vom FG zugelassenen Revision.
Das FA beantragt sinngemäß,
das angefochtene Urteil im Umfang der Stattgabe der Klage aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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