BFH - Beschluss vom 04.02.2006
III S 25/05 (PKH)
Normen:
FGO § 62a § 115 Abs. 2 § 142 § 155 ; ZPO § 117 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1302

Postulationsfähigkeit: Nichtzulassungsbeschwerde und gleichzeitiger PKH-Antrag

BFH, Beschluss vom 04.02.2006 - Aktenzeichen III S 25/05 (PKH)

DRsp Nr. 2006/15907

Postulationsfähigkeit: Nichtzulassungsbeschwerde und gleichzeitiger PKH-Antrag

Wird von einem nicht vertretenen und nicht postulationsfähigen Stpfl. Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und beantragt der Stpfl. zugleich "hilfsweise" PKH, so ist das Begehren als Antrag auf PKH für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde auszulegen.

Normenkette:

FGO § 62a § 115 Abs. 2 § 142 § 155 ; ZPO § 117 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Antragstellerin (Antragstellerin) bezog für ihre Tochter Kindergeld, das die seinerzeit zuständige Familienkasse wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrags zurückforderte. Die von der Antragstellerin beantragte Stundung wurde abgelehnt. Der Einspruch blieb ohne Erfolg.

Das Finanzgericht (FG) wies die dagegen gerichtete Klage ab. Die Entscheidung der Behörde über die Stundung sei eine Ermessensentscheidung und könne deshalb gemäß § 102 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nur auf fehlerfreie Ermessensausübung überprüft werden. Die Stundungsbedürftigkeit und Stundungswürdigkeit der Antragstellerin könne nicht beurteilt werden, denn sie habe bei der Überprüfung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht mitgewirkt und auch keine aussagekräftigen Unterlagen vorgelegt.