Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) legte durch Schriftsatz seiner Prozeßbevollmächtigten erster Instanz. einer Steuerberatungsgesellschaft mbH. Nichtzulassungsbeschwerde ein. Die Beschwerdeschrift trägt den Briefkopf der Gesellschaft und ist in der Wir-Form gehalten. In der Beschwerdeschrift ist als Prozeßbevollmächtigte die Gesellschaft bezeichnet. diese vertreten durch den Steuerberater X. der die Nichtzulassungsbeschwerde auch unterzeichnet hat.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig.
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