BFH - Beschluß vom 18.05.1999
II R 12/99
Normen:
BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 1999, 1492

Postulationsfähigkeit; Widerruf der Bestellung als Steuerberater

BFH, Beschluß vom 18.05.1999 - Aktenzeichen II R 12/99

DRsp Nr. 1999/8479

Postulationsfähigkeit; Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Ist die Bestellung als Steuerberater bestandskräftig widerrufen worden und legt der frühere Steuerberater nach diesem Zeitpunkt dennoch persönlich Revision gegen ein FG-Urteil ein, so ist die Revision mangels Postulationsfähigkeit unwirksam.

Normenkette:

BFHEntlG Art. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Mit Urteil vom 10. Dezember 1998 1 K 1004/96 wies das Finanzgericht (FG) Berlin eine Klage des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) sowie seiner Ehefrau wegen eines Erlasses von Grunderwerbsteuer ab, ohne die Revision zuzulassen. Dagegen legte der Kläger Revision "wegen Verfahrensmängeln nach § 116 FGO " ein.

Er beantragt sinngemäß, die Vorentscheidung aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

Der Senat versteht die Revisionsschrift dahin, daß allein der Kläger Revision eingelegt hat. Die Ehefrau ist zunächst zu Unrecht als weitere Rechtsmittelführerin angesehen, aber inzwischen im Register wieder ausgetragen worden.