FG Hamburg - Beschluss vom 30.07.2008
4 K 133/06
Normen:
ZK Art. 20 Abs. 1 ; EMA-Israel Art. 33 ; EMA-Israel Art. 32 Abs. 2 ; EMIA-PLO Art. 5 ; EMIA-PLO Art. 6 ; EMIA-PLO Art. 25 ; EMIA-PLO Art. 73 ;

Präferenzbehandlung für Waren aus dem israelisch kontrollierten Teil des Westjordanlandes

FG Hamburg, Beschluss vom 30.07.2008 - Aktenzeichen 4 K 133/06

DRsp Nr. 2008/17728

Präferenzbehandlung für Waren aus dem israelisch kontrollierten Teil des Westjordanlandes

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird im Hinblick auf folgende Fragen um Auslegung des Gemeinschaftsrechts im Wege der Vorabentscheidung ersucht: Ist dem Einführer einer Ware, die ihren Ursprung im Westjordanland hat, die begehrte Präferenzbehandlung im Hinblick darauf, dass die Präferenzbehandlung in zwei in Betracht kommenden Abkommen - nämlich dem "Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits" (EMA) sowie dem "Europa-Mittelmeer-Interassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits" (EMI-PLO) - für Waren vorgesehen ist, die ihren Ursprung in dem Gebiet des Staates Israels bzw. im Westjordanland haben, auf jeden Fall zu gewähren, auch wenn nur ein formelles Ursprungszeugnis aus Israel vorgelegt wird? Falls die Frage 1) mit "Nein" zu beantworten ist: