Präferenzregelungen bei Überführung von Waren in den freien Verkehr
BFH, Urteil vom 20.02.2001 - Aktenzeichen VII B 279/00
DRsp Nr. 2001/10337
Präferenzregelungen bei Überführung von Waren in den freien Verkehr
Präferenzregelungen sind im Rahmen des Art. 121 Abs. 2 ZK nur zu berücksichtigt, wenn die Waren zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden und im Zusammenhang damit die Anwendung der Präferenzregelung beantragt wird.