FG Köln - Urteil vom 02.02.2001
10 K 5146/00
Normen:
FGO § 79b Abs. 1 S 1 ; FGO § 79b Abs. 1 ;

Präklusion nach § 79b Abs. 1 S. 1 bei Hinweis auf Einspruchsbegründung

FG Köln, Urteil vom 02.02.2001 - Aktenzeichen 10 K 5146/00

DRsp Nr. 2001/16320

Präklusion nach § 79b Abs. 1 S. 1 bei Hinweis auf Einspruchsbegründung

Der Vorschrift des § 79b Abs. 1 S. 1 FGO wird durch die pauschale Bezugnahme auf die Einspruchsbegründung nicht genügt, da der Hinweis auf die Einspruchsbegründung keine "Tatsachen" zur Beschwer enthält. Erforderlich ist insofern die Vorlage der Einspruchsbegründung.

Normenkette:

FGO § 79b Abs. 1 S 1 ; FGO § 79b Abs. 1 ;

Tatbestand:

Gegen die Einspruchsentscheidung des Beklagten wegen Einkommensteuer 1995 haben die Kläger mit Schriftsatz vom 29.07.2000 Klage erhoben. Zur Begründung der Klage beantragten sie eine Frist von 4 Wochen nach Eingang der Klage. Mit Verfügung des Gerichts vom 12.10.2000, zugestellt mit Postzustellungsurkunde am 16.10.2000, sind die Kläger gemäß § 79 b FGO aufgefordert worden, innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Verfügung diejenigen Tatsachen anzugeben, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung sie sich beschwert fühlen. In der mündlichen Verhandlung hat der Prozeßbevollmächtigte der Kläger vorgetragen, wegen der Klagebegründung beziehe er sich auf die Einspruchsbegründung.

Der Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist unzulässig.