Die Beschwerde wird nach einem Wert von 1.000,00 € zurückgewiesen.
A. Der Beteiligte zu 2. wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 30. Oktober 2007 zum Geschäftsführer der Beteiligten zu 1. bestellt. Mit - bestandskräftigem - Beschluss vom 03. September 2010 hat das Amtsgericht Charlottenburg die Anmeldung der Abberufung der Geschäftsführer #### G## und ### S### sowie die Bestellung von Dr. ###### S### zum neuen Geschäftsführer zurückgewiesen.
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