FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.08.2006
6 K 2726/04
Normen:
EStG § 3 Nr. 62 § 8 Abs. 1 ;

Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als Arbeitslohn

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2006 - Aktenzeichen 6 K 2726/04

DRsp Nr. 2006/24673

Prämien für Gruppen-Krankenversicherung ausländischer Saisonarbeitskräfte als Arbeitslohn

Schließt der Arbeitgeber für ausländische Saison-Arbeitskräfte eine Gruppen-Krankenversicherung ab, so stellen die Prämienzahlungen dann Arbeitslohn dar, wenn zwar nach dem Vertrag nur der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer formal anspruchsberechtigt ist, aufgrund der Versicherungsbedingungen jedoch nur bei begründeten Zweifeln an der Legitimation die Auszahlung der Versicherungsleistung an die versicherten Personen, bzw. die behandelnden Ärzte verweigert wird.

Normenkette:

EStG § 3 Nr. 62 § 8 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Beiträge für eine Krankenversicherung für polnische Saisonarbeitskräfte, die der Arbeitgeber abgeschlossen hat, Arbeitslohn darstellen und ob dieser im Wege der Lohnsteuerhaftung in Anspruch genommen werden kann.