Die Klägerin ist die Mutter der am 25. Juni 1989 geborenen Tochter J. Sie streitet mit der Beklagten um die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 2. Juli 2008 (
Gegen diesen Bescheid legte die Klägerin am 10. Juli 2008 Einspruch ein (
Am 25. August 2008 erhob die Klägerin Klage (Bl. 1).
Sie beantragt sinngemäß (Bl. 2),
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