FG München - Urteil vom 10.03.2005
15 K 4947/02
Normen:
EStG § 18 Abs. 3 § 16 Abs. 4 § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 42 ;

Praxisveräußerung; Zweistufenmodell; Einkommensteuer 1998

FG München, Urteil vom 10.03.2005 - Aktenzeichen 15 K 4947/02

DRsp Nr. 2005/9870

Praxisveräußerung; Zweistufenmodell; Einkommensteuer 1998

Die zweistufige Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist als Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO anzusehen, wenn die Frist zwischen den beiden Vertragsabschlüssen nur sechs Monate und die tatsächliche Probezeit nur zweieinhalb Monate beträgt.

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 3 § 16 Abs. 4 § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 42 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Aufnahme eines Sozius in eine Freiberuflerpraxis nach dem sog. Zweistufenmodell rechtsmissbräuchlich war.

I.