FG München - Urteil vom 25.08.2005
1 K 3173/04
Normen:
EStG (1997) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 8 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1865
SpuRT 2006, 260

Preisnachlass beim Fahrzeugkauf eines Bundesligafußballers als geldwerter Vorteil von Dritter Seite; Geldwerter Vorteil von dritter Seite auf Fußballbundesligaspieler; Einkommensteuer 1999

FG München, Urteil vom 25.08.2005 - Aktenzeichen 1 K 3173/04

DRsp Nr. 2005/18571

Preisnachlass beim Fahrzeugkauf eines Bundesligafußballers als geldwerter Vorteil von Dritter Seite; Geldwerter Vorteil von dritter Seite auf Fußballbundesligaspieler; Einkommensteuer 1999

1. Ein Preisnachlass, den ein Fahrzeughändler einem Berufsfußballspieler beim Erwerb eines PKW einer bestimmten Marke einräumt, führt bei dem Fußballer als geldwerter Vorteil von dritter Seite zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. 2. Die Steuerpflicht des Rabatts entfällt nicht allein deshalb, weil der Fahrzeughersteller sich von der Tatsache, dass Fußballprofis seine Fahrzeuge fahren, einen Imagegewinn verspricht.

Normenkette:

EStG (1997) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 8 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Steuerbarkeit eines Preisnachlasses.

Die Kläger (Kl) sind Ehegatten und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kl erzielt als Lizenzfußballspieler Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Streitjahr 1999 war er in der Zeit vom Januar bis Juni 1999 beim ... e.V. beschäftigt und in der Zeit vom Juli bis Dezember 1999 beim ... e.V.