Verfahrensgegenstand ist der Haftungs- und Nachforderungsbescheid des Beklagten (Finanzamt - FA -) vom 5. Februar 1997 (Bl. 7 bis 8 GA) in der Fassung des Einspruchsbescheids vom 10. November 1997 (Bl. 9 bis 18 GA - dort mit falscher Datumsangabe).
Streitig ist, ob und in welchem Umfang die Klägerin für Lohnsteuer in Haftung genommen werden durfte, weil ihre Mitarbeiter die Möglichkeit hatten, in dem von einer demselben Konzern wie die Klägerin angehörenden Gesellschaft betriebenen Mitarbeiterverkaufsladen Konzern- und Handelswaren verbilligt zu erwerben.
Streitjahre sind 1991 bis einschließlich 1995.
Die Klägerin gehört dem im Wesentlichen mit der Herstellung und dem Vertrieb von Schreibwaren befassten P -Konzern an. Zum 1. Januar 1996 firmierte sie um in P Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG.
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