FG Niedersachsen - Urteil vom 28.01.1999
XI 641/97
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; LStDV § 2 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1323

Preisvorteile bei Personaleinkäufen von Arbeitnehmern, LSt-Haftung

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.01.1999 - Aktenzeichen XI 641/97

DRsp Nr. 2000/7709

Preisvorteile bei Personaleinkäufen von Arbeitnehmern, LSt-Haftung

1. Preisvorteile für Arbeitnehmer durch sog. Mitarbeiterverkauf stellen Arbeitslohn und damit Einkünfte i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. 2. Auch Leistungen, die Dritte erbringen (Schwestergesellschaft des Arbeitgebers), stellen Arbeitslohn dar, wenn der Arbeitnehmer den erlangten Vorteil als Frucht seiner Arbeit betrachten kann.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; LStDV § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Verfahrensgegenstand ist der Haftungs- und Nachforderungsbescheid des Beklagten (Finanzamt - FA -) vom 5. Februar 1997 (Bl. 7 bis 8 GA) in der Fassung des Einspruchsbescheids vom 10. November 1997 (Bl. 9 bis 18 GA - dort mit falscher Datumsangabe).

Streitig ist, ob und in welchem Umfang die Klägerin für Lohnsteuer in Haftung genommen werden durfte, weil ihre Mitarbeiter die Möglichkeit hatten, in dem von einer demselben Konzern wie die Klägerin angehörenden Gesellschaft betriebenen Mitarbeiterverkaufsladen Konzern- und Handelswaren verbilligt zu erwerben.

Streitjahre sind 1991 bis einschließlich 1995.

Die Klägerin gehört dem im Wesentlichen mit der Herstellung und dem Vertrieb von Schreibwaren befassten P -Konzern an. Zum 1. Januar 1996 firmierte sie um in P Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG.