Nach Ansicht des FG entsprechen monatliche Telefonkosten von DM 60 einschließlich Grundgebühr der allgemeinen Lebenserfahrung. Sie ergeben sich auch aus Erhebungen des Statistischen Bundesamtes, die das Finanzamt seiner Schätzung zugrunde gelegt hatte. Einen geringeren Privatanteil müsse der Unternehmer beweisen, weil er für steuermindernde Umstände die Feststellungslast trage.
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