FG München - Urteil vom 29.01.2018
7 K 3118/16
Fundstellen:
DStRE 2019, 539

Privatanteil für die Kfz-Nutzung nach der Fahrtenbuchmethode

FG München, Urteil vom 29.01.2018 - Aktenzeichen 7 K 3118/16

DRsp Nr. 2018/10125

Privatanteil für die Kfz-Nutzung nach der Fahrtenbuchmethode

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Privatanteil für die Kfz-Nutzung nach der Fahrtenbuchmethode oder nach der so genannten 1%-Regelung zu ermitteln war.

Die Kläger sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren 2011 bis 2013 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit. Im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit des Klägers wurde jeweils ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung der in den Streitjahren genutzten Firmenwägen von 4.288 € (2011), 11.633 € (2012) und 11.100 € (2013) angesetzt, der mittels eines Fahrtenbuchs berechnet worden war. Die Kläger wurden zunächst entsprechend der abgegebenen Steuererklärungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zur Einkommensteuer veranlagt.