Streitig ist die Höhe des Anteils der privaten Nutzung zweier betrieblicher Kraftfahrzeuge.
Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielte in den Streitjahren als beratender Ingenieur für Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsbau Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
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