Streitig ist der Ansatz eines Privatanteils nach der sogenannten 1 %-Regelung für die Privatnutzung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Personenkraftwagens.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden in den Streitjahren 1996 bis 1999 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
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