Streitig ist, ob die Einnahmen des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge um einen geldwerten Vorteil zu erhöhen sind.
Die Kläger sind verheiratet und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger erzielt als Verkäufer des Autohauses X GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die Klägerin war in den Streitjahren nicht berufstätig. Zum Haushalt gehören zwei 1990 und 1993 geborene Kinder.
Die GmbH vertreibt in ihren Filialen in ... Pkw der Marken BMW und Mini. Der Kläger ist in der Filiale Y beschäftigt.
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