FG Köln vom 23.07.1997
12 K 3881/94
Fundstellen:
EFG 1998, 318

Privatschulbesuch eines behinderten Kindes

FG Köln, vom 23.07.1997 - Aktenzeichen 12 K 3881/94

DRsp Nr. 2001/2933

Privatschulbesuch eines behinderten Kindes

Schulgeldzahlungen für den medizinisch indizierten Besuch einer Privatschule durch ein behindertes Kind sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, da es sich um unmittelbare bzw. sog. zusätzliche Krankheitskosten handelt. Die Aufwendungen sind nicht durch den Familienleistungsausgleich abgegolten.

Tatbestand:

Aufgrund der dem Gericht vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen (........ ), auf die verwiesen wird, ergibt sich folgendes Krankheitsbild des am ....1979 geborenen Sohnes der Kläger: