BFH - Beschluß vom 10.07.2000
XI B 27/00
Normen:
EStG § 32a; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 34

Progressiver Verlauf der Einkommensteuer nicht verfassungswidrig

BFH, Beschluß vom 10.07.2000 - Aktenzeichen XI B 27/00

DRsp Nr. 2000/9534

Progressiver Verlauf der Einkommensteuer nicht verfassungswidrig

1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht mit der bloßen Behauptung begründet werden, der progressive Verlauf der Einkommensteuer sei verfassungswidrig. 2. Der progressive Einkommensteuer-Tarif berücksichtigt nur die mit höherem Einkommen steigende Leistungsfähigkeit des Stpfl. und trägt damit der sog. vertikalen Steuergerechtigkeit Rechnung.

Normenkette:

EStG § 32a; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Rechtswidrigkeit der Vorentscheidung rügen, kommt eine Revisionszulassung schon dem Grunde nach nicht in Betracht. Die in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) genannten Zulassungsgründe sind abschließend. Soweit die Kläger Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung und Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO) geltend machen, entspricht ihre Beschwerdebegründung nicht den von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO gestellten Anforderungen.