Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe gewährt und die Prozessbevollmächtigte als Rechtsbeistand beigeordnet.
I.
Der Antragsteller (ein polnischer Staatsangehöriger) und die von ihm geschiedene [… EF] sind die die Eltern des Kindes [… KK] (geboren am […] 1996). Das Kind lebt im Haushalt der arbeitslosen Kindesmutter in Polen. Der Antragsteller wohnt in Deutschland und ist nach den Feststellungen des Familienkasse (FK) seit 1. Mai 2010 in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt.
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