FG Hamburg - Beschluss vom 19.07.2005
V 63/05
Normen:
FGO § 142 ; ZPO § 114 ; DVStB § 29 ;

Prozesskostenhilfe bei Klage gegen Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung

FG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2005 - Aktenzeichen V 63/05

DRsp Nr. 2005/12147

Prozesskostenhilfe bei Klage gegen Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung

1. Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die hinreichende Erfolgsaussicht der Klage gegen Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung ist mit erfolgter Einleitung eines Überdenkensverfahrens gemäß § 29 DVStB gegeben. 2. Die PKH-Ratenzahlung ist auf den fälligen Gerichtskostenvorschuss zu beschränken.

Normenkette:

FGO § 142 ; ZPO § 114 ; DVStB § 29 ;

Entscheidungsgründe: