Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
I.
Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für ihre beim Verwaltungsgericht Augsburg anhängige Klage (Az. Au 4 K 14.1073) gegen einen bauordnungsrechtlichen Beseitigungs- bzw. Rückbaubescheid vom 4. Juli 2014.
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