Dem Antragsteller wird für die erste Instanz Prozesskostenhilfe aus einem Streitwert von 1.674,00 € bewilligt.
Zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz wird Rechtsanwalt E... beigeordnet, und zwar ab dem Tage des Antrags auf Beiordnung.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache darum, ob dem Antragsteller Kindergeld für die Streitzeiträume zusteht.
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