Der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 23. Juli 2021 wird auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 3. September 2021 abgeändert und dem Beklagten Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren bewilligt.
Ihm wird Rechtsanwalt M. in H. zur Vertretung in diesem Verfahren beigeordnet.
I.
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