I.
Mit Schriftsatz vom 6. August 2002 stellte die Antragstellerin am 14. August 2002 durch ihren Prozessbevollmächtigten bei Gericht den Antrag (Bl. 1 f.),
ihr Prozesskostenhilfe ohne Nachschusspflicht zu gewähren und ihr den Rechtsanwalt F beizuordnen.
Dem vorgenannten Schriftsatz, der mit "Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe" überschrieben war, waren u.a. eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Bl. 2) und ein "Klage-Entwurf" (Bl. 4 ff.) beigefügt.
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