Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die prozessualen und materiell-rechtlichen Folgerungen, die nach Gewährung der Restschuldbefreiung (§ 300 Insolvenzordnung - InsO -) im Rahmen der Anfechtung eines Haftungsbescheids zu ziehen sind.
Der Kläger war Gesellschafter-Geschäftsführer der ... Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Gesellschaft fiel in Insolvenz, die beantragte Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde im Frühjahr 2004 mangels Masse abgelehnt.
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