Der Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Kläger) hat sich im Zusammenhang mit seiner vor dem Finanzgericht (FG) erhobenen Nichtigkeitsklage teils allein, teils auch unter dem Namen seiner Ehefrau, mit folgenden Eingaben an den Bundesfinanzhof (BFH) gewandt:
- Fax vom 6. Januar 1999: Antrag auf Bestellung eines Prozeßpflegers.
- Fax vom 7. Januar 1999: Antrag auf einstweilige Anordnung zur Beiordnung eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters als Prozeßpfleger.
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