BFH vom 10.03.1997
V R 63/96

Prozeßvollmacht bei einer GbR

BFH, vom 10.03.1997 - Aktenzeichen V R 63/96

DRsp Nr. 1998/1320

Prozeßvollmacht bei einer GbR

Da bei einer GbR die Gesellschafter nur gemeinschaftlich zur Vertretung der Gesellschaft nach außen befugt sind, ist eine Prozeßvollmacht durch die Gesellschaft erst dann wirksam erteilt, wenn alle vertretungsberechtigten Gesellschafter die Vollmacht unterzeichnet haben.

Für die Praxis:

Ein vollmachtloser Vertreter kann die von ihm eingelegte Revision zurücknehmen (BFH vom 21.12.1994, BFH/NV 1995, 1008 m.w.N.). Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt dann allerdings der Prozeßvertreter ohne Vollmacht, da anzunehmen ist, daß er das Verfahren veranlaßt hat (BFH vom 22.5.1979, BStBl II, 564).