BFH - Beschluß vom 18.01.2001
VII B 126/00
Normen:
FGO §§ 62 142 ; ZPO § 117 Abs. 2 ;

Prozessvollmacht bei PKH; Inhalt der Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO

BFH, Beschluß vom 18.01.2001 - Aktenzeichen VII B 126/00

DRsp Nr. 2001/8547

Prozessvollmacht bei PKH; Inhalt der Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO

1. Eine Frist zur Vorlage der Vollmacht kann auch einem Rechtsanwalt, der im finanzgerichtlichen Verfahren auftritt, gegenüber gesetzt werden, weil die anders lautende Vorschrift des § 88 Abs. 2 ZPO in diesem Verfahren nicht gilt. 2. Vertritt ein Prozessbevollmächtigter im PKH-Verfahren minderjährige Ast., so kann die Originalvollmacht der gesetzlichen Vertreter auch noch mit der Beschwerde gegen die Gewährung von PKH ablehnenden FG-Beschluss vorgelegt werden. 3. Zu den Anforderungen an den Inhalt der Erklärungen nach § 117 Abs. 2 ZPO, insbesondere zum Inhalt der Angaben der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der gesetzlichen Vertreter, zur Unterhaltsgewährung an die Kinder und zu den eigenen Einkünften und zum Vermögen bei minderjährigen Ast.

Normenkette:

FGO §§ 62 142 ; ZPO § 117 Abs. 2 ;

Gründe: