Prozessvollmacht bei PKH; Inhalt der Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO
BFH, Beschluß vom 18.01.2001 - Aktenzeichen VII B 126/00
DRsp Nr. 2001/8547
Prozessvollmacht bei PKH; Inhalt der Erklärung nach § 117 Abs. 2ZPO
1. Eine Frist zur Vorlage der Vollmacht kann auch einem Rechtsanwalt, der im finanzgerichtlichen Verfahren auftritt, gegenüber gesetzt werden, weil die anders lautende Vorschrift des § 88 Abs. 2ZPO in diesem Verfahren nicht gilt.2. Vertritt ein Prozessbevollmächtigter im PKH-Verfahren minderjährige Ast., so kann die Originalvollmacht der gesetzlichen Vertreter auch noch mit der Beschwerde gegen die Gewährung von PKH ablehnenden FG-Beschluss vorgelegt werden.3. Zu den Anforderungen an den Inhalt der Erklärungen nach § 117 Abs. 2ZPO, insbesondere zum Inhalt der Angaben der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der gesetzlichen Vertreter, zur Unterhaltsgewährung an die Kinder und zu den eigenen Einkünften und zum Vermögen bei minderjährigen Ast.