BFH, Urteil vom 14.10.1998 - Aktenzeichen X R 96/97
DRsp Nr. 2002/9590
Prozessvollmacht; Blankovollmacht
Auch eine Blankovollmacht, die für einen Zeitraum von 10 Jahren ausgestellt wird, genügt den Anforderungen an eine wirksame Bevollmächtigung i.S.d. § 62FGO. Die Voraussetzungen für das Setzen einer Ausschlussfrist gem. § 62 Abs. 3FGO sind in einem derartigen Fall nicht gegeben.