BFH - Beschluß vom 28.07.1999
X B 166/98
Normen:
FGO § 62 Abs. 3, § 115 Abs. 2 ; ZPO § 80 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 69

Prozessvollmacht per Telefax

BFH, Beschluß vom 28.07.1999 - Aktenzeichen X B 166/98

DRsp Nr. 2000/694

Prozessvollmacht per Telefax

1. Es entspricht ständiger BFH-Rechtsprechung, dass es seit der Neufassung des § 62 Abs. 3 FGO durch das FGO -ÄndG vom 21.12.1992 und der damit erfolgten Angleichung an § 80 Abs. 1 ZPO für den Nachweis der schriftlichen Vollmacht nicht mehr ausreicht, dass der Prozessbevollmächtigte die ihm erteilte schriftliche Vollmacht dem Gericht durch Telefax übermittelt. 2. Auch im finanzgerichtlichen Verfahren ist für den Nachweis der Bevollmächtigung die Vorlage der schriftlichen Vollmacht im Original zu verlangen.

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 3, § 115 Abs. 2 ; ZPO § 80 Abs. 1 ;

Gründe: